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  • Von der Ärztekammer Berlin zertifizierte CME-Weiterbildung (12 Punkte)

KI im Praxisalltag nutzen:
Rechtssicher und zeiteinsparend

  • Nachweispflicht erfüllen
    Art. 4 EU-KI-Verordnung verlangt KI-Kompetenz. Sie erhalten den Nachweis.

  • Fehlinvestitionen vermeiden
    Anbieterverträge prüfen, bevor Sie unterschreiben – nicht danach.

  • KI erkennen, wo Sie sie nicht vermuten
    In Praxissoftware, Diktat, Terminassistent. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

  • Haftung begrenzen
    Belegbare Vorkehrungen treffen, statt zu improvisieren.

  • BONUS

    Cybersicherheit im Praxisalltag erhöhen

    Machen Sie es Angreifern so schwer wie möglich.

Telefonassistenz, Dokumentationsassistenz, Sprechstundenassistenz ...

KI hält weiter Einzug in die Systeme der PVS-Anbieter. Ihre Nutzung wird immer komfortabler, doch Sie damit automatisch zum Betreiber einer KI. Welche Betreiberrisiken damit für Sie einhergehen, bleibt oft unklar. Ein Blick in die AGB sorgt da schon für mehr Klarheit: die Verantwortung liegt bei der Praxis. Und damit beginnen ungewollte Dokumentationspflichten. Nicht irgendwann, sondern bereits ab dem Moment der KI-Aktivierung.

Sie wissen, dass §203 StGB irgendwie eine Rolle spielt. Sie haben gelesen, dass OpenAI Daten speichert. Sie haben gehört, dass "EU-Rechenzentren" das Problem angeblich lösen. Und Sie haben von ersten Strafverfahren gegen Berufsgeheimnisträger aufgrund KI-Nutzung erfahren.

Es fehlt an rechtlichen Einschätzungen, da jede KI individuell betrachtet werden muss. Und genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen in diesem Kurs ab. Und mit unserer Checkliste sparen Sie künftig erheblich Zeit bei der Einführung neuer KI-Systeme. Zugleich erfüllen Sie Ihre KI-Kompetenz-Dokumentation und können Ihre Fragen direkt live mit einem Anwalt erörtern.

Warum man um dieses Thema nicht mehr herumkommt

Die Zeiten, in denen man KI in Heilberufen als „spannende Zukunftsfrage" abhandeln konnte, sind vorbei. Die Realität in Praxen, Kliniken und MVZ sieht heute so aus:

  • Sie nutzen längst KI. Dokumentation, Berichte, Stellungnahmen, Abrechnung, Patientenkommunikation, Literaturrecherche: An jeder dieser Stellen bietet generative KI eine Zeitersparnis, auf die niemand dauerhaft verzichten wird, der realistisch mit Budgetierung, Fachkräftemangel und Burnout umgeht.

  • Die gängigen Werkzeuge sind für Sie strukturell nicht nutzbar. Die Bundespsychotherapeutenkammer bringt es nüchtern auf den Punkt: „Ein Problem ist der fehlende Datenschutz. OpenAI speichert Daten und unterliegt keiner Schweigepflicht." Was für einen Marketing-Texter kein Problem ist, ist für Sie ein Straftatbestand.

  • Ihre Pflicht ist strafrechtlich bewehrt. §203 StGB schützt das Patientengeheimnis unter Strafe. Der Gesetzgeber hat 2017 mit §203 Abs. 4 StGB den Einsatz externer Dienstleister zwar grundsätzlich ermöglicht – aber nur unter der Voraussetzung, dass diese wirksam zur Verschwiegenheit verpflichtet werden können. Und genau an dieser Stelle wird es für die großen US-Anbieter strukturell unmöglich.

  • Der CLOUD Act macht US-Anbieter für Sie zum Risiko, egal was im Vertrag steht. Anton Carniaux, Direktor Recht bei Microsoft Frankreich, hat im Juni 2025 vor dem französischen Senat unter Eid erklärt: „Wenn wir dazu gezwungen werden, geben wir die Daten heraus." Klarer lässt sich nicht sagen, warum eine vertragliche Verschwiegenheitszusicherung eines US-Unternehmens für Berufsgeheimnisträger nicht ausreicht – sie kollidiert mit einer gesetzlichen Herausgabepflicht, die der Anbieter nicht abbedingen kann.

  • Aufsichtsbehörden schauen genauer hin. Datenschutzbehörden, Kammern und Berufsverbände haben den KI-Einsatz im Gesundheitswesen auf dem Radar. Der EDÖB hält fest: Die USA verfügen nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau. Es ist eine Frage der Zeit, bis aus dem Radar eine Prüfung wird – und dann wollen Sie wissen, was Sie tun und warum.


KI-Einsatz in der Praxis ist keine Frage von erlaubt oder verboten, sondern von Vorkehrungen. Wer den Anbieter geprüft, den Umgang mit Patientendaten geregelt und beides dokumentiert hat, hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt – und kann das belegen. Wer ohne diese Vorkehrungen arbeitet, trägt das Risiko allein und ohne Argumente. Sie lernen, welche Vorkehrungen konkret nötig sind und wie Sie sie so festhalten, dass sie im Ernstfall tragen.

Was Sie in diesem Kurs erwartet

Vierzehn Weiterbildungsstunden in fünf Modulen, live online, in einer kleinen Gruppe unter Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern. Kein Tool-Hype, keine halbgaren Compliance-Phrasen, keine Angstkampagne. Stattdessen: eine strukturierte, juristisch sauber fundierte und technisch praxisnahe Einführung in das, was Sie wirklich brauchen, um KI in Ihrer Praxis verantwortlich zu nutzen. 

Für Selbstständige Ärztinnen und Ärzte in eigener Niederlassung, Psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (einschließlich HP Psychotherapie), Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten in eigener Praxis, Zahnärztinnen und Zahnärzte, MVZ-Leiterinnen und Leiter, Angehörige der pflegenden Berufe und alle weiteren Berufsgruppen, die unter §203 StGB fallen und in eigener Verantwortung mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten

  • 14 Weiterbildungsstunden (berufsbegleitend)

    verteilt auf 6 Live-Online-Termine in 5 Modulen

  • Kleine Gruppen
    maximal 30 Teilnehmende pro Durchgang, damit individuelle Praxisthemen beleuchtet werden können
Inhaltliche Schwerpunkte
  • Modul 1 – KI-Grundlagen im Kontext der Heilberufe.
    Was können aktuelle KI-Modelle wirklich, wo liegen ihre Grenzen? Sie lernen den Unterschied zwischen Cloud-basierten, EU-gehosteten und lokalen KI-Lösungen kennen und ordnen typische Einsatzfelder – von der Anamnese-Transkription bis zur Telefon-KI – realistisch ein.

  • Modul 2 – §203 StGB in der Praxis, der CLOUD Act und die EU-KI-Verordnung.
    Was bedeutet die Schweigepflicht im digitalen Alltag konkret? Was regelt §203 Abs. 4 StGB zu externen Dienstleistern? Warum ein US-Anbieter auch mit EU-Rechenzentrum strukturell keine wirksame Verschwiegenheitsverpflichtung eingehen kann. Und: was die europäische KI-Verordnung für Ihren Praxisbetrieb bedeutet – wo Sie selbst zum „Betreiber" eines KI-Systems werden und welche Pflichten daraus entstehen.

  • Modul 3 – Anonymisierung als Schlüssel.
    Der Deutsche Anwaltverein schreibt in seiner Stellungnahme 32/2025: Eine Pflicht zur Anonymisierung besteht nicht – würde aber viele Risiken minimieren. In Live-Demonstrationen sehen Sie unterschiedliche Anonymisierungsverfahren und deren Grenzen, und Sie erhalten die drei Prüffragen, mit denen Sie jeden KI-Anbieter bewerten – auch solche, die es heute noch gar nicht gibt.

  • Modul 4 – Rechtssichere Anwendungsfälle im Praxisalltag.
    Wie Sie KI konkret nutzen für Literatur- und Leitlinienrecherche, Patientenkommunikation und Formulierungshilfen – jeweils mit rechtlichem Rahmen, Werkzeugwahl und typischen Fallstricken. Dazu: Telefon-KI in der Terminorganisation, Praxismarketing und die Abgrenzung, wo §203 StGB gar nicht erst greift.

  • Modul 5 – Dokumentation und Nachweispflichten.
    Was Sie in Ihrer Patientenakte dokumentieren sollten, wenn Sie KI-gestützt arbeiten. Welche internen Prozesse eine Aufsichtsprüfung problemlos überstehen. Wie Sie im Ernstfall zeigen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Zum Abschluss: gemeinsamer Transfer in Ihren eigenen Praxisalltag und offener Erfahrungsaustausch in der Gruppe.

  • BONUS - Cybersicherheitslevel erhöhen

    Sie erhalten praxisnahes Wissen, wertvolle Sofort-Checklisten und werden zum Thema Cybersicherheit sensibilisiert (z. B. Phishingversuche, Sicherheitsvorkehrungen in KI-Systemen, Notfallplan, Hinweise zu DSGVO). Hinweis: dieses separate Bonus-Modul dient der allgemeinen Information - keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

    Häufige Einwände – ehrlich beantwortet

    • „Ich bin doch gar nicht betroffen – ich tippe keine echten Namen in ChatGPT."
      Das glauben viele. Die Realität zeigt regelmäßig etwas anderes: Geburtsdaten, Diagnosen, Lebensumstände, Adressen, Angehörigenkonstellationen – oft reichen nur drei Details, um eine Person eindeutig zu identifizieren, selbst wenn kein Name fällt. §203 StGB schützt nicht nur Klarnamen, sondern das Geheimnis. Der Kurs zeigt Ihnen, wo die reale Grenze verläuft – und die ist enger, als die meisten Kolleginnen und Kollegen annehmen.
    • „Ich warte, bis die Kammer eine klare Empfehlung ausspricht."
      Verständlich – aber risikobehaftet. Die Kammern bewegen sich bewusst langsam, weil sie keine einzelnen Werkzeuge empfehlen wollen. Die strafrechtliche Verantwortung liegt in der Zwischenzeit bei Ihnen, nicht bei der Kammer. Und der Wettbewerbsdruck durch Kolleginnen, die KI bereits nutzen, wartet ebenfalls nicht.
    • „Das ist mir zu teuer für vierzehn Stunden."
      Fragen Sie andersherum: Was kostet es, wenn es schiefgeht?
      §203 StGB ist keine Ordnungswidrigkeit. Er ist Strafrecht, und er trifft Sie persönlich – nicht die Praxis, nicht den Anbieter, nicht die Kammer. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Schweigepflicht ist auch dann eine Belastung, wenn es eingestellt wird: Es zieht berufsrechtliche Prüfungen nach sich, beschäftigt Ihre Haftpflicht, kostet Anwaltshonorare und Zeit, die Sie nicht in der Praxis verbringen.

      Und es genügt ein einziger verärgerter Patient, der einen Strafantrag stellt.

      Der Kursbeitrag ist gegen dieses Szenario keine Ausgabe, sondern die günstigste Position auf der Rechnung. Was Sie kaufen, ist die Fähigkeit, im Ernstfall belegen zu können, dass Sie sorgfältig gehandelt haben – und zwar bevor Sie es brauchen. Diese Fähigkeit veraltet nicht mit dem nächsten Tool.

    • „Ich bin mit Technik überfordert."
      Dann sind Sie genau richtig. Der Kurs setzt keine technischen Vorkenntnisse voraus. Er setzt voraus, dass Sie bereit sind, ein Werkzeug zu verstehen, bevor Sie es einsetzen. 

    Investition

    nur 980,- EUR

    Jubiläumsnachlass bis 31.8.26
    nur 780,- EUR

    umsatzsteuerbefreit im Sinne des § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fortbildung)

    12 CME Weiterbildungspunkte
    Veranstaltungsnummer: 2761102026039940009
    Kategorie: A
    • 14 Weiterbildungsstunden in Live-Online-Sitzungen
    • alle Kursunterlagen sowie umfangreiche und sofort einsetzbare Checklisten (u.a. §203-Entscheidungsrahmen, KI-Anbieter-Prüfraster, Dokumentationsvorlagen)
    • persönliche Teilnahmebestätigung
    • 12 anrechenbare Weiterbildungsstunden
    Die Kursgebühr ist in aller Regel als Betriebsausgabe vollständig steuerlich abzugsfähig. Wir empfehlen die kurze Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.

    Jetzt anmelden & Platz sichern

    Buchen Sie hier ein unverbindliches und kostenfreies, 15-minütiges Orientierungsgespräch. Wir klären Ihre Fragen zu Inhalten, Terminen oder der Umsetzbarkeit in Ihrer Praxis – ehrlich und direkt. 

    Anmeldeschluss für den aktuellen Durchgang: 15.09.2026 · maximal 30 Plätze

    • Ihre Daten sind bei uns sicher!

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