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KI im Gesundheitswesen – rechtssicher nutzen

Der kompakte Weiterbildungskurs für Ärztinnen, Psychotherapeutinnen, Heilpraktikerinnen und weitere selbstständig tätige Heilberufler, die KI im Praxisalltag einsetzen wollen – ohne ihre Schweigepflicht zu verletzen.

Ein Szenario, das in deutschen Praxen gerade jeden Tag passiert

Es ist Dienstagabend, 19:47 Uhr. Die letzte Patientin ist gegangen, die Dokumentation für den Tag liegt vor Ihnen. Ein PT-Bericht nach PTV 12 ist fällig, drei Arztbriefe warten auf Diktat, und morgen früh soll eine Stellungnahme für die Krankenkasse stehen. Sie öffnen ChatGPT in einem privaten Tab, tippen die ersten Sätze des Befundes hinein – Namen leicht abgekürzt, „weil das ja kein Problem ist" – und lassen sich einen ersten Entwurf bauen. Das Ergebnis ist brauchbar, sogar richtig gut. Sie sparen 40 Minuten. Sie tun das nicht zum ersten Mal.

Und jetzt die Frage, die niemand gerne stellt: Was genau haben Sie gerade getan – rechtlich betrachtet?

Wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie es nicht sicher. Sie haben ein ungutes Gefühl. Sie wissen, dass §203 StGB irgendwie eine Rolle spielt. Sie haben gelesen, dass OpenAI Daten speichert. Sie haben gehört, dass „EU-Rechenzentren" das Problem angeblich lösen. Und Sie haben diese eine Stellungnahme gelesen, in der stand, eine Pflicht zur Anonymisierung bestehe „zwar nicht, würde aber viele Risiken minimieren". Was Sie nicht haben: eine klare, praxistaugliche Antwort auf die Frage, wie Sie KI nutzen dürfen, ohne Ihre Berufspflicht zu verletzen.

Genau das soll sich in diesem Kurs ändern.

Warum Sie um dieses Thema nicht mehr herumkommen

Die Zeiten, in denen man KI in Heilberufen als „spannende Zukunftsfrage" abhandeln konnte, sind vorbei. Die Realität in Praxen, Kliniken und freien Niederlassungen sieht heute so aus:

  • Sie nutzen längst KI – oder Sie arbeiten gegen die Uhr. Dokumentation, Berichte, Stellungnahmen, Abrechnung, Patientenkommunikation, Literaturrecherche: An jeder dieser Stellen bietet generative KI eine Zeitersparnis, auf die niemand dauerhaft verzichten wird, der realistisch mit Budgetierung, Fachkräftemangel und Burnout umgeht.
  • Die gängigen Werkzeuge sind für Sie strukturell nicht nutzbar. Die Bundespsychotherapeutenkammer bringt es nüchtern auf den Punkt: „Ein Problem ist der fehlende Datenschutz. OpenAI speichert Daten und unterliegt keiner Schweigepflicht." Was für einen Marketing-Texter kein Problem ist, ist für Sie ein Straftatbestand.
  • Ihre Pflicht ist strafrechtlich bewehrt. §203 StGB schützt das Patientengeheimnis unter Strafe. Der Gesetzgeber hat 2017 mit §203 Abs. 4 StGB den Einsatz externer Dienstleister zwar grundsätzlich ermöglicht – aber nur unter der Voraussetzung, dass diese wirksam zur Verschwiegenheit verpflichtet werden können. Und genau an dieser Stelle wird es für die großen US-Anbieter strukturell unmöglich.
  • Der CLOUD Act macht US-Anbieter für Sie zum Risiko, egal was im Vertrag steht. Anton Carniaux, Direktor Recht bei Microsoft Frankreich, hat im Juni 2025 vor dem französischen Senat unter Eid erklärt: „Wenn wir dazu gezwungen werden, geben wir die Daten heraus." Klarer lässt sich nicht sagen, warum eine vertragliche Verschwiegenheitszusicherung eines US-Unternehmens für Berufsgeheimnisträger nicht ausreicht – sie kollidiert mit einer gesetzlichen Herausgabepflicht, die der Anbieter nicht abbedingen kann.
  • Aufsichtsbehörden schauen genauer hin. Datenschutzbehörden, Kammern und Berufsverbände haben den KI-Einsatz im Gesundheitswesen auf dem Radar. Der EDÖB hält fest: Die USA verfügen nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau. Es ist eine Frage der Zeit, bis aus dem Radar eine Prüfung wird – und dann wollen Sie wissen, was Sie tun und warum.

Kurz: Sie können KI nicht ignorieren, und Sie können sie nicht naiv benutzen. Sie brauchen einen dritten Weg – und der lässt sich lernen.

Was Sie in diesem Kurs erwartet

Zwölf Weiterbildungsstunden, live online, in einer kleinen Gruppe unter Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern. Kein Tool-Hype, keine halbgaren Compliance-Phrasen, keine Angstkampagne. Stattdessen: eine strukturierte, juristisch sauber fundierte und technisch praxisnahe Einführung in das, was Sie wirklich brauchen, um KI in Ihrer Praxis verantwortlich zu nutzen.

Für Selbstständige Ärztinnen und Ärzte in eigener Niederlassung, Psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (einschließlich HP Psychotherapie), Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten in eigener Praxis, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Leiterinnen und Leiter kleiner medizinischer Versorgungszentren

Alle weiteren Berufsgruppen, die unter §203 StGB fallen und in eigener Verantwortung mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten

  • 12 Weiterbildungsstunden
    verteilt auf mehrere Live-Online-Sitzungen
  • Kleine Gruppen
    damit individuelle Fragen zu Ihrem konkreten Praxisalltag möglich sind
  • 60 Tage confidal-Vollzugang inklusive
    damit Sie das Gelernte sofort an echten Fällen anwenden können, bevor Sie über eine dauerhafte Lösung entscheiden
Inhaltliche Schwerpunkte
  • §203 StGB in der Praxis – nicht in der Theorie.
    Was bedeutet die Schweigepflicht im digitalen Alltag konkret? Was regelt §203 Abs. 4 StGB zu externen Dienstleistern? Wann verletzen Sie Ihre Pflicht – und wann nicht? Sie bekommen einen klaren Entscheidungsrahmen, den Sie am Montagmorgen anwenden können.
  • Der CLOUD Act und warum EU-Rechenzentren Sie nicht schützen.
    Sie verstehen, warum ein US-Anbieter auch mit EU-Rechenzentrum strukturell keine wirksame Verschwiegenheitsverpflichtung eingehen kann – und wie Sie das in zwei Minuten jedem Kollegen erklären, der Ihnen „aber die Server stehen doch in Frankfurt" entgegenhält.
  • Anonymisierung als Schlüssel.
    Der Deutsche Anwaltverein schreibt in seiner Stellungnahme 32/2025: Eine Pflicht zur Anonymisierung besteht nicht – würde aber viele Risiken minimieren. Sie lernen, warum technische Anonymisierung vor der KI-Verarbeitung in der Praxis der einzige belastbare Weg ist, die §203-Problematik zu entschärfen, und wie Sie das in Ihrem Arbeitsablauf umsetzen.
  • Die drei Prüffragen an jeden KI-Anbieter.
    Wo sitzt das Unternehmen? Wer betreibt die Infrastruktur? Kann der Anbieter einen US-Warrant ablehnen? Sie verlassen den Kurs mit einer belastbaren Checkliste, die Sie auf jedes zukünftige KI-Tool anwenden können – auch auf solche, die es heute noch gar nicht gibt.
  • Rechtssichere Anwendungsfälle im Praxisalltag.
    Wie Sie KI konkret nutzen für: Literatur- und Leitlinienrecherche, Patientenkommunikation, Formulierungshilfen. Jeweils mit dem rechtlichen Rahmen, der konkreten Werkzeugwahl und typischen Fallstricken.
  • Dokumentation und Nachweisbarkeit.
    Was Sie in Ihrer Patientenakte dokumentieren sollten, wenn Sie KI-gestützt arbeiten. Welche internen Prozesse eine Aufsichtsprüfung problemlos überstehen. Wie Sie im Ernstfall zeigen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
  • KI-Verordnung (AI Act) für Heilberufe.
    Was bedeutet die europäische KI-Verordnung für Ihren Praxisbetrieb? Wo werden Sie selbst zum „Betreiber" eines KI-Systems – und welche Pflichten entstehen daraus? Wo nicht?

Häufige Einwände – ehrlich beantwortet

  • „Ich bin doch gar nicht betroffen – ich tippe keine echten Namen in ChatGPT."
    Das glauben viele. Die Realität zeigt regelmäßig etwas anderes: Geburtsdaten, Diagnosen, Lebensumstände, Adressen, Angehörigenkonstellationen – oft reichen drei Details, um eine Person eindeutig zu identifizieren, selbst wenn kein Name fällt. §203 StGB schützt nicht nur Klarnamen, sondern das Geheimnis. Der Kurs zeigt Ihnen, wo die reale Grenze verläuft – und die ist enger, als die meisten Kolleginnen und Kollegen annehmen.
  • „Ich warte, bis die Kammer eine klare Empfehlung ausspricht."
    Verständlich – aber risikobehaftet. Die Kammern bewegen sich bewusst langsam, weil sie keine einzelnen Werkzeuge empfehlen wollen. Die strafrechtliche Verantwortung liegt in der Zwischenzeit bei Ihnen, nicht bei der Kammer. Und der Wettbewerbsdruck durch Kolleginnen, die KI bereits nutzen, wartet ebenfalls nicht.
  • „Das ist mir zu teuer für zwölf Stunden."
    Rechnen Sie einmal ehrlich: Wie viele Stunden pro Woche kostet Sie Dokumentation, Berichte, Stellungnahmen? Wie viel davon ließe sich mit einem rechtssicheren Setup einsparen? Selbst bei nur zwei Stunden pro Woche amortisiert sich der Kursbeitrag innerhalb weniger Wochen. Der eigentliche Wert liegt nicht in den zwölf Stunden, sondern in der Frage, wie Sie danach Ihre Dokumentationszeit gestalten.
  • „Ich bin mit Technik überfordert."
    Dann sind Sie genau richtig. Der Kurs setzt keine technischen Vorkenntnisse voraus. Er setzt voraus, dass Sie bereit sind, ein Werkzeug zu verstehen, bevor Sie es ablehnen oder umarmen. Die Benutzeroberfläche von confidal ist für Praxisalltag entwickelt, nicht für IT-Abteilungen.
  • „Ist eine Teilnahmebestätigung für meine Kammer ausreichend?"
    Das ist kammer- und länderspezifisch. Die Teilnahmebestätigung dokumentiert Umfang, Inhalte und Dozenten nachvollziehbar. Für viele Fortbildungsordnungen reicht das aus; bei strukturierten Curricula (wie etwa bestimmten CME-pflichtigen Formaten) sollten Sie vorab mit Ihrer Kammer klären, ob eine Anrechnung möglich ist. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Investition

1.490 €

umsatzsteuerbefreit im Sinne des § 4 Nr. 21 UStG (berufliche Fortbildung)
  • 12 Weiterbildungsstunden in Live-Online-Sitzungen
  • Kursunterlagen und Checklisten (§203-Entscheidungsrahmen, Anbieter-Prüfraster, Dokumentationsvorlagen)
  • Teilnahmebestätigung
Die Kursgebühr ist für Selbstständige in aller Regel als Betriebsausgabe vollständig steuerlich abzugsfähig. Wir empfehlen die kurze Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.

Jetzt Platz sichern – oder erst sprechen

Wenn Sie sich bereits sicher sind, können Sie sich direkt anmelden. Wenn Sie vorab Fragen haben – zu Inhalten, Terminen oder dazu, ob der Kurs für Ihre spezifische Berufssituation passt – vereinbaren Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch. Ein echtes Gespräch, kein Verkaufstermin. Wenn wir den Eindruck haben, dass Ihnen etwas anderes mehr hilft, sagen wir Ihnen das.

  • Ihre Daten sind bei uns sicher!

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